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9. Juli 2010

Aufnahme von zwei Guantánamo-Häftlingen: Lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein

Deutschland hat sich nach langem Hin und Her dafür entschieden zwei ehemalige Häftlinge aus dem Gefangenenlager Guantánamo aufzunehmen. „Es ist sehr bezeichnend, dass für diese bescheidene humanitäre Unterstützung, jahrelang gerungen werden musste“, erklärt Katrin Werner, Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Bundestages.


An und für sich kann man diese Aktion unserer Regierung als eine menschenrechtswürdige Tat betrachten. Dennoch ist hier nicht einmal ein gelungener Anfang gesetzt. Deutschland entpuppt sich mit seinem bescheidenen Einverständnis als widerwilliger Mitläufer und schließt zudem eine weitere Aufnahme von Häftlingen aus.

Die Regierung hat Rheinland-Pfalz und Hamburg für die Unterbringung festgelegt. Die CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner zeigt sich nicht begeistert von dieser Entscheidung. Mit ihrer Aussage: „Nun gilt es die Bedenken der Bevölkerung ernst zu nehmen und für Sicherheit zu sorgen.“ schwört sie eine Gefahr herauf, die völlig unbegründet ist.

Guantánamo ist ein völkerrechtswidriges Gefängnis, in dem die Gefangenen zu Unrecht inhaftiert waren. Denn wären sie Terroristen gewesen, dann hätte die USA ihnen längst den Prozess gemacht.

„Vielmehr sehe ich Frau Klöckner und die gesamte Regierung in der Pflicht sich weiter für die Schließung von Guantánamo einzusetzen und eine weitere Aufnahme von Häftlingen nicht auszuschließen“, so Katrin Werner.


Für Nachfragen

Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Stumm

 

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